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Das Projekt SCOHPICA zielt darauf ab, die Erfahrungen von Gesundheitsfachpersonen und ihre beruflichen Laufbahnen besser zu verstehen, um ihr Wohlbefinden und ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern. Eine Kohorte von Gesundheitsfachleuten wird deshalb über längere Zeit jährlich befragt. Machen Sie mit, indem Sie den Fragebogen auf scohpica.ch ausfüllen. 

WIR SIND DEIN VERBAND

Wir unterstützen gute Arbeitsbedingungen und Weiterbildungsmöglichkeiten und möchten die Zufriedenheit an deinem Arbeitsort fördern.

  • FREI
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  • ARBEITS
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FREI
ZEIT

Einen Tanzkurs besuchen? Dich für einen guten Zweck engagieren? In einem Verein aktiv sein? Raucht dein Kopf nach einem Tag mit komplexen Patienten und unzähligen Telefonaten und du brauchst einfach wieder einmal Zeit zum Entspannen? Wenn dir keine Zeit für Freizeit bleibt, ist vielleicht Zeit für bessere Bedingungen am Arbeitsplatz und eine arbeitsgesetzkonforme Dienstplanung.

Mehr Informationen zum Arbeitsgesetz
Coaching Arztberuf und Familie / Privatleben
Dienstplanberatung

ÜBER
ZEIT

Überzeit ist jene Zeit, die über der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 50 Stunden liegt. Sie darf kumulativ nicht mehr als 140 Stunden pro Jahr betragen. Überzeit darf nicht geplant werden. Wenn du sie nicht kompensieren kannst, muss man dir die Stunden mit einem Zuschlag von 25% auszahlen.

Mehr Informationen zum Arbeitsgesetz
Medizin statt Bürokratie

TEIL
ZEIT

Je nach Facharzttitel kann ein Teil der Weiterbildung in Teilzeit absolviert werden. Anrechenbar ist allerdings nur ein Arbeitspensum von mindestens 50% (Art. 32 WBO).

Doppeldoc
Coaching Arztberuf und Familie / Privatleben

ZEIT
NOT

Droht dir alles zu viel zu werden? Das von der FMH lancierte Unterstützungsnetzwerk ReMed für Ärztinnen und Ärzte hilft dir in kritischen Belastungs- oder Lebenssituationen und begleitet dich auf dem Weg aus der Krise. Macht dir Strukturelles zu schaffen? Vielleicht hilft eine bessere Dienstplanung in deinem Spital.

ReMed Unterstützungsnetzwerk für Ärztinnen und Ärzte
Dienstplanberatung

ARBEITS
ZEIT

Als Arbeitszeit gilt die gesamte Zeit, während der du dich zur Verfügung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers zu halten hast. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt 50 Stunden. Die Arbeitszeit beinhaltet Weiterbildungszeit – bei den Assistenzärztinnen und -ärzten pro Arbeitswoche im Grundsatz je 4 Stunden für implizite und 4 Stunden für explizite Weiterbildung.

Mehr Informationen zum Arbeitsgesetz
Rechtsberatung

BABY
ZEIT

Schwangere Frauen und stillende Mütter müssen so beschäftigt werden, dass ihre Gesundheit und die Gesundheit des Kindes nicht beeinträchtigt werden. Es gelten besondere Bestimmungen zu Arbeitszeit und Ruhezeit abhängig von der Schwangerschaftswoche. In der Schwangerschaft ist die tägliche Arbeitszeit auf maximal 9 Stunden begrenzt. Nach der Geburt haben stillende Mütter das Recht auf Zeit zum Stillen / Abpumpen, ein Teil davon ist bezahlte Arbeitszeit.

Mehr Informationen zum Arbeitsgesetz in der Schwangerschaft / Stillzeit
SECO: Sonderschutz für Arbeiternehmerinnen - Mutterschaft

FAMILIEN
ZEIT

Die Assistenz- und Oberarztzeit fällt oft in die Lebensphase der Familiengründung. Hast du Angst davor die ersten Gehversuche deiner Kinder, Schulaufführungen oder Elternabende zu verpassen? Oder hast du Fragen zu deinen Rechten, wenn dein Kind krank ist und eine Betreuung braucht?

Familienfreundliche Massnahmen in Spitälern
Coaching Arztberuf und Familie / Privatleben

NACHT
ZEIT

Als Nachtarbeit gelten Dienste, die in den Zeitraum von 23 Uhr bis 06 Uhr hineinreichen. Die Nachtarbeit darf in der Regel maximal 9 Stunden dauern. Sie darf maximal 12 Stunden dauern, sofern davon mindestens 4 Stunden Ruhezeit sind und eine Ruhegelegenheit vorhanden ist. Wenn du im Nachtdienst arbeitest, hast du in der Regel Ansprüche auf spezielle Entschädigungen; Konkretes dazu findest du in deinem Arbeitsvertrag.

Mehr Informationen zum Arbeitsgesetz

BILDUNGS
ZEIT

Kommt die Weiterbildung an deinem Arbeitsplatz zu kurz? Dann melde dich bei uns. Wir als deine Sektion sind interessiert, dass du gut ausgebildet wirst und dein Arbeitsort attraktiv bleibt – auch für künftige Generationen. Die Weiterbildungszeit zum Erlangen des Facharztes stellt Arbeitszeit dar. Im Aargau gilt für Assistenzärztinnen und –ärzte der Grundsatz, dass dir pro Jahr mindestens 5 explizite Weiterbildungstage zur Verfügung stehen, in begründeten Fällen auch mehr.

Nach Erlangen deines Facharzttitels bist du zur Fortbildung verpflichtet. Im Register der Weiterbildungsstätten findest du wichtige Informationen zu den anerkannten Institutionen.

SIWF Register
FMH Fortbildungsinformationen

PAUSEN
ZEIT

Das Unterbrechen der Arbeit für Pausen ist wichtig und richtig. Das Gesetz gibt das Minimum vor. Wer sich auch in seiner Pausenzeit für den Arbeitgeber bereithalten muss und seine Funktion beibehält (z.B. Dienstarzt), bei dem gelten die Pausen als Arbeitszeit. Melde dich, wenn aus deiner Sicht Pausen zu Unrecht abgezogen werden, oder du deine Pausen nicht wahrnehmen kannst. Unsere Dienstplanberatung hilft arbeitsgesetzkonform zu planen.

Mehr Informationen zum Arbeitsgesetz
Dienstplanberatung

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ÜBER
ZEIT

Überzeit ist jene Zeit, die über der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 50 Stunden liegt. Sie darf kumulativ nicht mehr als 140 Stunden pro Jahr betragen. Überzeit darf nicht geplant werden. Wenn du sie nicht kompensieren kannst, muss man dir die Stunden mit einem Zuschlag von 25% auszahlen.

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Je nach Facharzttitel kann ein Teil der Weiterbildung in Teilzeit absolviert werden. Anrechenbar ist allerdings nur ein Arbeitspensum von mindestens 50% (Art. 32 WBO).

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Droht dir alles zu viel zu werden? Das von der FMH lancierte Unterstützungsnetzwerk ReMed für Ärztinnen und Ärzte hilft dir in kritischen Belastungs- oder Lebenssituationen und begleitet dich auf dem Weg aus der Krise. Macht dir Strukturelles zu schaffen? Vielleicht hilft eine bessere Dienstplanung in deinem Spital.

ReMed Unterstützungsnetzwerk für Ärztinnen und Ärzte
Dienstplanberatung

ARBEITS
ZEIT

Als Arbeitszeit gilt die gesamte Zeit, während der du dich zur Verfügung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers zu halten hast. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt 50 Stunden. Die Arbeitszeit beinhaltet Weiterbildungszeit – bei den Assistenzärztinnen und -ärzten pro Arbeitswoche im Grundsatz je 4 Stunden für implizite und 4 Stunden für explizite Weiterbildung.

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Rechtsberatung

BABY
ZEIT

Schwangere Frauen und stillende Mütter müssen so beschäftigt werden, dass ihre Gesundheit und die Gesundheit des Kindes nicht beeinträchtigt werden. Es gelten besondere Bestimmungen zu Arbeitszeit und Ruhezeit abhängig von der Schwangerschaftswoche. In der Schwangerschaft ist die tägliche Arbeitszeit auf maximal 9 Stunden begrenzt. Nach der Geburt haben stillende Mütter das Recht auf Zeit zum Stillen / Abpumpen, ein Teil davon ist bezahlte Arbeitszeit.

 

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Die Assistenz- und Oberarztzeit fällt oft in die Lebensphase der Familiengründung. Hast du Angst davor die ersten Gehversuche deiner Kinder, Schulaufführungen oder Elternabende zu verpassen? Oder hast du Fragen zu deinen Rechten, wenn dein Kind krank ist und eine Betreuung braucht?

 

Familienfreundliche Massnahmen in SpitälernCoaching Arztberuf und Familie / Privatleben

NACHT
ZEIT

Als Nachtarbeit gelten Dienste, die in den Zeitraum von 23 Uhr bis 06 Uhr hineinreichen. Die Nachtarbeit darf in der Regel maximal 9 Stunden dauern. Sie darf maximal 12 Stunden dauern, sofern davon mindestens 4 Stunden Ruhezeit sind und eine Ruhegelegenheit vorhanden ist. Wenn du im Nachtdienst arbeitest, hast du in der Regel Ansprüche auf spezielle Entschädigungen; Konkretes dazu findest du in deinem Arbeitsvertrag.

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Kommt die Weiterbildung an deinem Arbeitsplatz zu kurz? Dann melde dich bei uns. Wir als deine Sektion sind interessiert, dass du gut ausgebildet wirst und dein Arbeitsort attraktiv bleibt – auch für künftige Generationen. Die Weiterbildungszeit zum Erlangen des Facharztes stellt Arbeitszeit dar. Im Aargau gilt für Assistenzärztinnen und –ärzte der Grundsatz, dass dir pro Jahr mindestens 5 explizite Weiterbildungstage zur Verfügung stehen, in begründeten Fällen auch mehr.

Nach Erlangen deines Facharzttitels bist du zur Fortbildung verpflichtet. Im Register der Weiterbildungsstätten findest du wichtige Informationen zu den anerkannten Institutionen.

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ZEIT

Das Unterbrechen der Arbeit für Pausen ist wichtig und richtig. Das Gesetz gibt das Minimum vor. Wer sich auch in seiner Pausenzeit für den Arbeitgeber bereithalten muss und seine Funktion beibehält (z.B. Dienstarzt), bei dem gelten die Pausen als Arbeitszeit. Melde dich, wenn aus deiner Sicht Pausen zu Unrecht abgezogen werden, oder du deine Pausen nicht wahrnehmen kannst. Unsere Dienstplanberatung hilft arbeitsgesetzkonform zu planen.

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MELDE DICH, WENN

  • in deinem Spital die Weiterbildung zu kurz kommt
  • du zu viel Überzeit machst oder Fragen zum Arbeitsrecht hast
  • aufgrund einer mangelhaften Dienstplanung kein normales Privatleben möglich ist
  • Fragen zu Teilzeit aufkommen
  • du Schwierigkeiten am Arbeitsplatz erfährst
  • du Dich engagieren möchtest
  • wir Dich unterstützen können
  • du Fragen zu deinem Lohn hast

MELDE DICH


Das VSAO Journal ist deine Anlaufstelle für aktuelle Informationen und Analysen rund um die Themen, die dich als Assistenz- oder Oberärztin bzw. -arzt in der Schweiz bewegen. 

WIR SIND FÜR DICH DA

Die Vorstandsmitglieder des VSAO Aargau (Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte) sind praktizierende Ärztinnen und Ärzte und kennen den Arbeitsalltag im Spital. Sie sind deine Ansprechpersonen.


  • Michael Zeindler
    Co-Präsident
  • Julian Diethelm
    Co-Präsident
  • Philipp Rahm
    Vizepräsident
  • Sandro Baumgartner

  • Jade Couchepin

  • Susanne Fasler

  • Sandra Gafner

  • Kaja Hochuli

  • Lukas Horat

  • Barbara Jakopp
  • Yola Leps

  • André Paul


  • Beatrice Paul


  • Flavia Von Ballmoos


  • Eric Vultier
    Sektionsjurist